Mit der Anfang 2002 eingeführten EnEV werden die alte Wärmeschutzverordnung und die alte Heizanlagenverordnung zusammengeführt.
Es erfolgt erstmalig eine Bilanzierung der benötigten Primärenergie und nicht mehr ausschließlich des Heizwärmebedarfs.
Wärme- und Feuchteschutz (DIN 4108, Wärmeschutzverordnung, EnEV)
Der Wärme- und Feuchteschutz hat im wesentlichen folgende Aufgaben:
- Vermeidung von Schäden an der Bausubstanz infolge von Witterungseinflüssen
- Schaffung eines angenehmen, gesunden Wohn- bzw. Arbeitsklimas
- Reduzierung von Energieverlusten
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